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   VGH Bayern, 01.07.2016 - 11 S 46.16   

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VGH Bayern, 01.07.2016 - 11 S 46.16 (https://dejure.org/2016,21833)
VGH Bayern, Entscheidung vom 01.07.2016 - 11 S 46.16 (https://dejure.org/2016,21833)
VGH Bayern, Entscheidung vom 01. Juli 2016 - 11 S 46.16 (https://dejure.org/2016,21833)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Erfassen des Vereinsverbots von dem besonders schwerwiegenden Ausweisungsinteresse; Streitwert für eine Ausweisung eines Ausländers mit Besitz eines Aufenthaltsrechts

  • rewis.io

    AufenthG, VereinsG, Öffentliches Interesse, Vereinsverbot, Streitwertkatalog, ZAR, Ausländer, Streitwert, Beschwerdegegner, Zweck der Ausweisung, Regierungspräsidium, Hoppe, Beschwerdeinstanz, Ausweisungsverfügung, Sofortvollzug, NVwZ-RR, Gefahrenprognose, Vermutung, ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GKG § 52 Abs. 1
    Erfassen des Vereinsverbots von dem besonders schwerwiegenden Ausweisungsinteresse; Streitwert für eine Ausweisung eines Ausländers mit Besitz eines Aufenthaltsrechts

  • rechtsportal.de

    Erfassen des Vereinsverbots von dem besonders schwerwiegenden Ausweisungsinteresse; Streitwert für eine Ausweisung eines Ausländers mit Besitz eines Aufenthaltsrechts

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (13)

  • VGH Baden-Württemberg, 25.05.2016 - 11 S 2480/15

    Streitwert für eine Anfechtungsklage gegen eine Ausweisung eines vormals eine

    Auszug aus VGH Bayern, 01.07.2016 - 11 S 46.16
    Der Streitwert für eine Ausweisung eines Ausländers, der im Besitz eines Aufenthaltsrechts nach Art. 7 ARB 1/80 war, beläuft sich auf 10.000,-- EUR (Änderung der Senatsrechtsprechung unter Aufgabe der Orientierung am Streitwertkatalog für die Verwaltungsgerichtsbarkeit 2013 im Anschluss an VGH Bad.-Württ., Beschluss vom 25.05.2016 - 11 S 2480/15 .

    Hingegen steht nicht das Dienst- oder Arbeitsverhältnis selbst im Streit (vgl. VGH Bad.,-Württ., Beschluss vom 25.05.2016 - 11 S 2480/15 -, im Falle einer Ausweisung eines Ausländers, der im Besitz einer Niederlassungserlaubnis war).

  • VGH Baden-Württemberg, 17.11.2005 - 11 S 611/05

    Zum Streitwert im vorläufigen Rechtsschutz bei Befristung der

    Auszug aus VGH Bayern, 01.07.2016 - 11 S 46.16
    Eine Reduzierung des Streitwerts eines hierauf bezogenen Eilverfahrens kann aufgrund der schon mit dem Vollzug der Ausweisungsverfügung eintretenden Folgen für den Antragsteller nicht angezeigt sein (vgl. näher: VGH Bad.-Württ., Beschlüsse vom 31.01.2011 - 11 S 2517/10 NVwZ-RR 2011, 341 und vom 17.11.2005 - 11 S 611/05 ZAR 2006, 72 L).

    Eine Reduzierung des Streitwerts dieses Eilverfahrens ist aufgrund der schon mit dem Vollzug der Ausweisungsverfügung eintretenden Folgen für den Antragsteller nicht angezeigt (vgl. näher: VGH Bad.-Württ., Beschlüsse vom 31.01.2011 - 11 S 2517/10 -, NVwZ-RR 2011, 341 und vom 17.11.2005 - 11 S 611/05 -, ZAR 2006, 72 L).

  • VGH Baden-Württemberg, 31.01.2011 - 11 S 2517/10

    Streitwert in aufenthaltsrechtlichen Verfahren auf Gewährung vorläufigen

    Auszug aus VGH Bayern, 01.07.2016 - 11 S 46.16
    Eine Reduzierung des Streitwerts eines hierauf bezogenen Eilverfahrens kann aufgrund der schon mit dem Vollzug der Ausweisungsverfügung eintretenden Folgen für den Antragsteller nicht angezeigt sein (vgl. näher: VGH Bad.-Württ., Beschlüsse vom 31.01.2011 - 11 S 2517/10 NVwZ-RR 2011, 341 und vom 17.11.2005 - 11 S 611/05 ZAR 2006, 72 L).

    Eine Reduzierung des Streitwerts dieses Eilverfahrens ist aufgrund der schon mit dem Vollzug der Ausweisungsverfügung eintretenden Folgen für den Antragsteller nicht angezeigt (vgl. näher: VGH Bad.-Württ., Beschlüsse vom 31.01.2011 - 11 S 2517/10 -, NVwZ-RR 2011, 341 und vom 17.11.2005 - 11 S 611/05 -, ZAR 2006, 72 L).

  • BVerwG, 15.01.2013 - 1 C 10.12

    Ausweisung; Türkei; Assoziationsrecht; assoziationsrechtliches Aufenthaltsrecht;

    Auszug aus VGH Bayern, 01.07.2016 - 11 S 46.16
    Diese Gefahr genügt auch § 53 Abs. 3 AufenthG, der im Falle des Besitzes einer assoziationsrechtlichen Rechtsstellung eine Ausweisung nur zulässt, wenn das persönliche Verhalten des Betroffenen gegenwärtig eine tatsächliche und hinreichend schwere Gefahr für ein Grundinteresse der Gesellschaft des Aufnahmemitgliedstaats darstellt und die Maßnahme für die Wahrung dieses Interesses "unerlässlich" ist (EuGH, Urteil vom 08.12.2011 - C-371/08 - BVerwG, Urteile vom 13.12.2012 - 1 C 20.11 -, InfAuslR 2013, 169 und vom 15.01.2013 - 1 C 10.12 -, InfAuslR 2013, 217; VGH Bad.-Württ., Urteil vom 10.02.2012 - 11 S 1361/11 -, juris Rn. 64 ff.).

    In Anbetracht des differenzierten, mit zunehmendem Ausmaß des möglichen Schadens abgesenkten Grads der Wahrscheinlichkeit des Schadenseintritts (BVerwG, Urteile vom 15.01.2013 - 1 C 10.12 -, juris und vom 02.09.2009 - 1 C 2.09 - InfAuslR 2010, 3) liegt eine fortwirkenden hohe Gefährlichkeit des Antragstellers in Bezug auf hochrangige Rechtsgüter vor.

  • VGH Baden-Württemberg, 13.01.2016 - 11 S 889/15

    Ausweisung eines die PKK in herausgehobener Funktion unterstützenden türkischen

    Auszug aus VGH Bayern, 01.07.2016 - 11 S 46.16
    Unbeschadet dessen wäre eine unterstellte Gesetzesverschärfung auch aus zwingenden Gründen des Allgemeininteresses gerechtfertigt (vgl. auch VGH Bad.-Württ., Urteil vom 13.01.2016 - 11 S 889/15 -, DVBl 2016, 387 ff.).
  • BVerwG, 10.07.2012 - 1 C 19.11

    Antrag; Äquivalenzgrundsatz; Assoziationsrecht; assoziationsrechtliches

    Auszug aus VGH Bayern, 01.07.2016 - 11 S 46.16
    Die Ausweisungsverfügung - ursprünglich nach § 54 Abs. 1 Nr. 7 AufenthG aF - ist nunmehr auf § 53 Abs. 1 AufenthG i. V. m. § 54 Abs. 1 Nr. 3 AufenthG in der seit 1. Januar 2016 geltenden Fassung (Art. 9 des Gesetzes zur Neubestimmung des Bleiberechts und der Aufenthaltsbeendigung, BGBl. I, S. 1386 ) zu stützen; maßgeblicher Zeitpunkt für die Beurteilung der Sach- und Rechtslage ist der der letzten Entscheidung des Senats (BVerwG, Urteil vom 04. Oktober 2012 - 1 C 13.11 -, Rn. 16, BVerwGE 144, 230, Rn. 16 und vom 10. Juli 2012 - 1 C 19.11 -, BVerwGE 143, 277, Rn. 12).
  • BVerwG, 14.05.2014 - 6 A 3.13

    Vereinsverbot; Klagebefugnis; Zuständigkeit; Anhörung; Vereinsbegriff; religiöser

    Auszug aus VGH Bayern, 01.07.2016 - 11 S 46.16
    § 2 Abs. 1 VereinsG geht vielmehr von einem weiten Vereinsbegriff aus ("....ohne Rücksicht auf die Rechtsform jede Vereinigung, zu der sich eine Mehrheit natürlicher oder juristischer Personen für längere Zeit zu einem gemeinsamen Zweck freiwillig zusammengeschlossen und einer organisierten Willensbildung unterworfen hat."), was dem gefahrenabwehrrechtlichen Zweck des Vereinsgesetzes entspricht und durch diesen seine Rechtfertigung erfährt (BVerwG, Urteil vom 14.05.2014 - 6 A 3.13 -, juris Rn. 24, m. w. N.).
  • EuGH, 08.12.2011 - C-371/08

    Ziebell - Assoziierungsabkommen EWG-Türkei - Freizügigkeit der Arbeitnehmer -

    Auszug aus VGH Bayern, 01.07.2016 - 11 S 46.16
    Diese Gefahr genügt auch § 53 Abs. 3 AufenthG, der im Falle des Besitzes einer assoziationsrechtlichen Rechtsstellung eine Ausweisung nur zulässt, wenn das persönliche Verhalten des Betroffenen gegenwärtig eine tatsächliche und hinreichend schwere Gefahr für ein Grundinteresse der Gesellschaft des Aufnahmemitgliedstaats darstellt und die Maßnahme für die Wahrung dieses Interesses "unerlässlich" ist (EuGH, Urteil vom 08.12.2011 - C-371/08 - BVerwG, Urteile vom 13.12.2012 - 1 C 20.11 -, InfAuslR 2013, 169 und vom 15.01.2013 - 1 C 10.12 -, InfAuslR 2013, 217; VGH Bad.-Württ., Urteil vom 10.02.2012 - 11 S 1361/11 -, juris Rn. 64 ff.).
  • BVerwG, 04.10.2012 - 1 C 13.11

    Ausweisung; türkischer Staatsangehöriger; Assoziationsrecht;

    Auszug aus VGH Bayern, 01.07.2016 - 11 S 46.16
    Die Ausweisungsverfügung - ursprünglich nach § 54 Abs. 1 Nr. 7 AufenthG aF - ist nunmehr auf § 53 Abs. 1 AufenthG i. V. m. § 54 Abs. 1 Nr. 3 AufenthG in der seit 1. Januar 2016 geltenden Fassung (Art. 9 des Gesetzes zur Neubestimmung des Bleiberechts und der Aufenthaltsbeendigung, BGBl. I, S. 1386 ) zu stützen; maßgeblicher Zeitpunkt für die Beurteilung der Sach- und Rechtslage ist der der letzten Entscheidung des Senats (BVerwG, Urteil vom 04. Oktober 2012 - 1 C 13.11 -, Rn. 16, BVerwGE 144, 230, Rn. 16 und vom 10. Juli 2012 - 1 C 19.11 -, BVerwGE 143, 277, Rn. 12).
  • BVerfG, 13.06.2005 - 2 BvR 485/05

    Verletzung des Anspruchs auf effektiven Rechtsschutz im verwaltungsgerichtlichen

    Auszug aus VGH Bayern, 01.07.2016 - 11 S 46.16
    Auch unter Berücksichtigung der hohen Anforderungen, die die verfassungsgerichtliche Rechtsprechung an die Anordnung der sofortigen Vollziehung einer Ausweisungsverfügung stellt (vgl. etwa BVerfG, Kammerbeschluss vom 13.06.2005 - 2 BvR 485/05 -, juris; Discher, in: GK-AufenthG, Vor §§ 53 ff. Rn. 1530 ff. m. w. N.), hat die Beschwerde Erfolg.
  • BVerwG, 13.12.2012 - 1 C 20.11

    Antrag; Assoziationsrecht; assoziationsrechtliches Aufenthaltsrecht; Ausweisung;

  • BVerwG, 02.09.2009 - 1 C 2.09

    Assoziationsrechtliches Aufenthaltsrecht, Ausweisung, Ausweisungsschutz,

  • VGH Baden-Württemberg, 10.02.2012 - 11 S 1361/11

    Türkischer Staatsangehöriger mit assoziationsrechtlicher Berechtigung;

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